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Hoi Tania,
In der heutigen NZZ ist folgender Artikel. Liebe Grüsse von Rolf.
Neue Zürcher Zeitung, 14.07.2004, Nr. 161, S. 45
Zürich und Region
fur
Die Schulreform ist längst im Gang
Was das neue Volksschulgesetz bringen wird
Die Arbeit an der zweiten Vorlage des Volksschulgesetzes steht vor dem Abschluss, doch vom Pioniergeist des ersten, gescheiterten Reformpakets ist nicht viel übrig geblieben. Die Zürcher Schulreform hat längst begonnen; die neue Gesetzesvorlage kann nur noch laufende Entwicklungen gesetzlich nachvollziehen.
fur. Nur wenige Wochen nachdem die Zürcher Stimmberechtigten am 24. November 2002 das Volksschulgesetz abgelehnt hatten, lagen zwei parlamentarische Initiativen auf dem Tisch des Kantonsrats. Gegner wie Befürworter schlugen jeweils eine neue Gesetzesversion nach ihrem Gusto vor. Die beiden Vorstösse wurden überwiesen, und die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur konnte mit der Arbeit an einer zweiten Vorlage beginnen. Nach den Sommerferien soll das Werk präsentiert werden, damit der Kantonsrat noch dieses Jahr und das Volk voraussichtlich im Mai 2005 entscheiden kann. Was ist vom neuen Gesetz zu erwarten? Die neue Vorlage ist, diese Vermutung bestätigten Kommissionsmitglieder, in weiten Teilen ein gesetzlicher Nachvollzug von Entwicklungen und Neuerungen in der Schule, die sich in den letzten beiden Jahren verstärkt haben. Die Zürcher Volksschule befindet sich bereits mitten in einem Reformprozess, mit dem Handicap, dass er mangels Rechtsgrundlage zuweilen schlecht koordiniert werden kann. Neuerungen werden je nach Möglichkeiten der einzelnen Schulgemeinde umgesetzt. Andere Projekte hat der Kanton verlängert, um das Know-how zu sichern. Und wieder andere Ideen werden generell eingeführt oder als Versuch in die Wege geleitet. Wer dahinter Zwängerei vermutet, kann beruhigt werden. Es handelt sich um Forderungen an eine moderne Volksschule, welche die Bevölkerung selbst erhoben hat, etwa mit ihrer Zustimmung zu diversen kommunalen Schulvorlagen in den letzten Jahren.
Kindergarten kantonalisieren
Was bringt das neue Volksschulgesetz? Fest steht, dass die umstrittene
Grundstufe - die Verschmelzung von Kindergarten und erster Klasse - in
der neuen Vorlage nicht enthalten ist. Sie wird aber später wieder ein
Thema, denn Mitte August starten in acht Gemeinden Schulversuche mit
dieser neuen Schulform. Die Gegner der ersten Gesetzesvorlage dürfte
dies beruhigen; sie begründeten ihren Widerstand vor allem mit der
fehlenden Erprobung der Grundstufe. Der Kindergarten soll aber schon
jetzt Änderungen erfahren: Er soll kantonalisiert werden. Dagegen hat in
jüngerer Zeit niemand Einspruch erhoben.
Die Reform der Vorschulstufe war der zentrale Streitpunkt der letzten
Vorlage. Nun dürfte sich der Konflikt auf andere Entwicklungen
verschieben, zum Beispiel auf die Fremdsprachenfrage. Die Einführung von
Frühenglisch war zwar nie Bestandteil des Gesetzes, denn die Festlegung
von neuen Fächern liegt in der Kompetenz des Bildungsrates. Dieser hat
mit seinem definitiven Entscheid für eine flächendeckende Einführung des
Englischunterrichts bis 2006 für klare Verhältnisse gesorgt; nach den
Sommerferien starten die ersten 15 Gemeinden mit Englischunterricht in
der 2. Klasse. Konservative Reformkritiker leisten allerdings Widerstand
gegen zwei Fremdsprachen in der Primarschule. Ihre Volksinitiative für
nur eine Fremdsprache wurde letzte Woche dem Kantonsrat übergeben. Laut
SVP-Kantonsrat Samuel Ramseyer will die Gruppe diese Forderung auch im
neuen Gesetz verankert sehen. Ein entsprechender Minderheitsantrag wird
gestellt.
Noch immer ungelöst ist die Frage nach der Schulaufsicht in den
Bezirken. Die Stimmberechtigten haben zwar die Auflösung der
Bezirksschulpflegen mit einer Verfassungsänderung beschlossen, das Nein
zum Volksschulgesetz verunmöglicht aber den geplanten Ersatz der
Laiengremien durch eine zentrale professionelle Aufsicht. Linke und
Mitteparteien sind zu einem Kompromiss bereit und schlagen pro Bezirk
ein reduziertes Gremium vor, das als Rekursinstanz und
Aufsichtskommission über die Gemeindeschulpflegen amtet. Konservative
Parteien, allen voran die SVP, halten an der Bezirksschulpflege fest.
Zu reden geben werden voraussichtlich auch die Kinderbetreuung und die
Blockzeiten an der Unterstufe. Die gesetzliche Verpflichtung der
Gemeinden, bei Bedarf Betreuung ausserhalb des Unterrichts anzubieten,
war schon vor zwei Jahren ein Streitpunkt. Die Blockzeiten indes sind in
weiten Teilen des Kantons Zürich Tatsache. Rund 60 Gemeinden - darunter
Zürich und Winterthur - haben sie schon eingeführt, über die Hälfte der
Erst- bis Drittklässler wird derzeit in diesem Unterrichtsmodell
unterrichtet. Grundsätzlich sind Blockzeiten für die Gemeinden noch
freiwillig. Die obligatorische Einführung von Frühenglisch setzt aber
Unterricht in Blöcken voraus, was bedeutet, dass ab 2006 - in
Einzelfällen ab 2007 - sämtliche Schulgemeinden die neue Struktur
realisiert haben müssen. Die rechtliche Grundlage dieser Verpflichtung
soll nun noch im Volksschulgesetz verankert werden, wobei noch darüber
gestritten werden dürfte, ob es vierstündige Blockzeiten sein sollen,
wie das eine Mehrheit der Kommission verlangt, oder dreistündige.
Bewährtes endlich absichern
Für Diskussionen sorgen dürfte, so glauben Befürworter, allenfalls noch
die Reform des sonderpädagogischen Angebots, die mehr auf Integration
als auf Separation von unter- oder überforderten Kindern setzt. Die
weiteren Neuerungen sind unbestritten. Das trifft insbesondere auf die
geleiteten Schulen zu. Dieses Herzstück der neuen Volksschule befindet
sich seit Jahren im Status eines Schulprojekts, hat aber längst
überzeugt. Rund ein Drittel aller Zürcher Schulklassen befinden sich
mittlerweile in einer geleiteten Schule. Derzeit ist die Weiterführung
dieses Projekts bis August 2005 gesichert, dann sollte der Versuch mit
dem neuen Gesetz auch für die übrigen Gemeinden für verbindlich erklärt
werden. Anerkannt ist auch das Förderprogramm für Schulen mit hohem
Anteil an fremdsprachigen Kindern (Quims). Auch dieses Projekt mit
derzeit 4500 Schulkindern wird als künstlich verlängerter Schulversuch
über die Zeit gerettet, bis das neue Gesetz die rechtlichen Grundlagen
dafür schafft.
Diese rechtliche und damit auch finanzielle Absicherung bewährter
Reformen erachtet nicht nur Kommissionspräsidentin Brigitta Johner
(fdp.) als zentrales Anliegen. Der Kanton Zürich sei bei den
Schulreformen ins Hintertreffen geraten, sagt die grüne Kantonsrätin
Esther Guyer. SP-Kantonsrätin Karin Maeder spricht von der Notwendigkeit
einer gemeinsamen Grundlage für alle Gemeinden. Die Umsetzung von
Reformen dürfe nicht mehr vom Reichtum einer Gemeinde abhängen. Und
sogar die SVP ist offenbar zum jetzigen Zeitpunkt von der Notwendigkeit
einer Schulreform überzeugt. Es sei Zeit, Anpassungen vorzunehmen und
den laufenden Reformprozess sauber abzuschliessen, sagt SVP-Kantonsrat
Samuel Ramseyer. Fragt sich, wie weit diese Anpassungen für die Partei
gehen dürfen, damit sie sich nicht erneut vom Reformgesetz abwendet.
761615, NZZ , 14.07.04; Words: 950, NO: 9PPJ7 Received on Wed Jul 14 2004 - 07:56:04 CDT
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