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Artikel zu Schulreform

From: Rolf <schneider_at_library.ethz.ch>
Date: Wed, 14 Jul 2004 14:56:04 +0200
Message-ID: <40F52D64.6020609@library.ethz.ch>


Hoi Tania,

In der heutigen NZZ ist folgender Artikel. Liebe Grüsse von Rolf.

Neue Zürcher Zeitung, 14.07.2004, Nr. 161, S. 45

Zürich und Region

fur
Die Schulreform ist längst im Gang
Was das neue Volksschulgesetz bringen wird

Die Arbeit an der zweiten Vorlage des Volksschulgesetzes steht vor dem Abschluss, doch vom Pioniergeist des ersten, gescheiterten Reformpakets ist nicht viel übrig geblieben. Die Zürcher Schulreform hat längst begonnen; die neue Gesetzesvorlage kann nur noch laufende Entwicklungen gesetzlich nachvollziehen.

fur. Nur wenige Wochen nachdem die Zürcher Stimmberechtigten am 24. November 2002 das Volksschulgesetz abgelehnt hatten, lagen zwei parlamentarische Initiativen auf dem Tisch des Kantonsrats. Gegner wie Befürworter schlugen jeweils eine neue Gesetzesversion nach ihrem Gusto vor. Die beiden Vorstösse wurden überwiesen, und die kantonsrätliche Kommission für Bildung und Kultur konnte mit der Arbeit an einer zweiten Vorlage beginnen. Nach den Sommerferien soll das Werk präsentiert werden, damit der Kantonsrat noch dieses Jahr und das Volk voraussichtlich im Mai 2005 entscheiden kann. Was ist vom neuen Gesetz zu erwarten? Die neue Vorlage ist, diese Vermutung bestätigten Kommissionsmitglieder, in weiten Teilen ein gesetzlicher Nachvollzug von Entwicklungen und Neuerungen in der Schule, die sich in den letzten beiden Jahren verstärkt haben. Die Zürcher Volksschule befindet sich bereits mitten in einem Reformprozess, mit dem Handicap, dass er mangels Rechtsgrundlage zuweilen schlecht koordiniert werden kann. Neuerungen werden je nach Möglichkeiten der einzelnen Schulgemeinde umgesetzt. Andere Projekte hat der Kanton verlängert, um das Know-how zu sichern. Und wieder andere Ideen werden generell eingeführt oder als Versuch in die Wege geleitet. Wer dahinter Zwängerei vermutet, kann beruhigt werden. Es handelt sich um Forderungen an eine moderne Volksschule, welche die Bevölkerung selbst erhoben hat, etwa mit ihrer Zustimmung zu diversen kommunalen Schulvorlagen in den letzten Jahren.

Kindergarten kantonalisieren

Was bringt das neue Volksschulgesetz? Fest steht, dass die umstrittene Grundstufe - die Verschmelzung von Kindergarten und erster Klasse - in der neuen Vorlage nicht enthalten ist. Sie wird aber später wieder ein Thema, denn Mitte August starten in acht Gemeinden Schulversuche mit dieser neuen Schulform. Die Gegner der ersten Gesetzesvorlage dürfte dies beruhigen; sie begründeten ihren Widerstand vor allem mit der fehlenden Erprobung der Grundstufe. Der Kindergarten soll aber schon jetzt Änderungen erfahren: Er soll kantonalisiert werden. Dagegen hat in jüngerer Zeit niemand Einspruch erhoben. Die Reform der Vorschulstufe war der zentrale Streitpunkt der letzten Vorlage. Nun dürfte sich der Konflikt auf andere Entwicklungen verschieben, zum Beispiel auf die Fremdsprachenfrage. Die Einführung von Frühenglisch war zwar nie Bestandteil des Gesetzes, denn die Festlegung von neuen Fächern liegt in der Kompetenz des Bildungsrates. Dieser hat mit seinem definitiven Entscheid für eine flächendeckende Einführung des Englischunterrichts bis 2006 für klare Verhältnisse gesorgt; nach den Sommerferien starten die ersten 15 Gemeinden mit Englischunterricht in der 2. Klasse. Konservative Reformkritiker leisten allerdings Widerstand gegen zwei Fremdsprachen in der Primarschule. Ihre Volksinitiative für nur eine Fremdsprache wurde letzte Woche dem Kantonsrat übergeben. Laut SVP-Kantonsrat Samuel Ramseyer will die Gruppe diese Forderung auch im neuen Gesetz verankert sehen. Ein entsprechender Minderheitsantrag wird gestellt.
Noch immer ungelöst ist die Frage nach der Schulaufsicht in den Bezirken. Die Stimmberechtigten haben zwar die Auflösung der Bezirksschulpflegen mit einer Verfassungsänderung beschlossen, das Nein zum Volksschulgesetz verunmöglicht aber den geplanten Ersatz der Laiengremien durch eine zentrale professionelle Aufsicht. Linke und Mitteparteien sind zu einem Kompromiss bereit und schlagen pro Bezirk ein reduziertes Gremium vor, das als Rekursinstanz und Aufsichtskommission über die Gemeindeschulpflegen amtet. Konservative Parteien, allen voran die SVP, halten an der Bezirksschulpflege fest. Zu reden geben werden voraussichtlich auch die Kinderbetreuung und die Blockzeiten an der Unterstufe. Die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, bei Bedarf Betreuung ausserhalb des Unterrichts anzubieten, war schon vor zwei Jahren ein Streitpunkt. Die Blockzeiten indes sind in weiten Teilen des Kantons Zürich Tatsache. Rund 60 Gemeinden - darunter Zürich und Winterthur - haben sie schon eingeführt, über die Hälfte der Erst- bis Drittklässler wird derzeit in diesem Unterrichtsmodell unterrichtet. Grundsätzlich sind Blockzeiten für die Gemeinden noch freiwillig. Die obligatorische Einführung von Frühenglisch setzt aber Unterricht in Blöcken voraus, was bedeutet, dass ab 2006 - in Einzelfällen ab 2007 - sämtliche Schulgemeinden die neue Struktur realisiert haben müssen. Die rechtliche Grundlage dieser Verpflichtung soll nun noch im Volksschulgesetz verankert werden, wobei noch darüber gestritten werden dürfte, ob es vierstündige Blockzeiten sein sollen, wie das eine Mehrheit der Kommission verlangt, oder dreistündige.

Bewährtes endlich absichern

Für Diskussionen sorgen dürfte, so glauben Befürworter, allenfalls noch die Reform des sonderpädagogischen Angebots, die mehr auf Integration als auf Separation von unter- oder überforderten Kindern setzt. Die weiteren Neuerungen sind unbestritten. Das trifft insbesondere auf die geleiteten Schulen zu. Dieses Herzstück der neuen Volksschule befindet sich seit Jahren im Status eines Schulprojekts, hat aber längst überzeugt. Rund ein Drittel aller Zürcher Schulklassen befinden sich mittlerweile in einer geleiteten Schule. Derzeit ist die Weiterführung dieses Projekts bis August 2005 gesichert, dann sollte der Versuch mit dem neuen Gesetz auch für die übrigen Gemeinden für verbindlich erklärt werden. Anerkannt ist auch das Förderprogramm für Schulen mit hohem Anteil an fremdsprachigen Kindern (Quims). Auch dieses Projekt mit derzeit 4500 Schulkindern wird als künstlich verlängerter Schulversuch über die Zeit gerettet, bis das neue Gesetz die rechtlichen Grundlagen dafür schafft.
Diese rechtliche und damit auch finanzielle Absicherung bewährter Reformen erachtet nicht nur Kommissionspräsidentin Brigitta Johner (fdp.) als zentrales Anliegen. Der Kanton Zürich sei bei den Schulreformen ins Hintertreffen geraten, sagt die grüne Kantonsrätin Esther Guyer. SP-Kantonsrätin Karin Maeder spricht von der Notwendigkeit einer gemeinsamen Grundlage für alle Gemeinden. Die Umsetzung von Reformen dürfe nicht mehr vom Reichtum einer Gemeinde abhängen. Und sogar die SVP ist offenbar zum jetzigen Zeitpunkt von der Notwendigkeit einer Schulreform überzeugt. Es sei Zeit, Anpassungen vorzunehmen und den laufenden Reformprozess sauber abzuschliessen, sagt SVP-Kantonsrat Samuel Ramseyer. Fragt sich, wie weit diese Anpassungen für die Partei gehen dürfen, damit sie sich nicht erneut vom Reformgesetz abwendet.         

761615, NZZ , 14.07.04; Words: 950, NO: 9PPJ7 Received on Wed Jul 14 2004 - 07:56:04 CDT

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